Foto: Barsbütteler Rundfunk | J.H.
Bad Oldesloe – Angesichts anhaltend niedriger Wasserstände in Flüssen, Bächen, Seen und Teichen hat die untere Wasserbehörde des Kreises Stormarn die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zur Gartenbewässerung untersagt. Die Behörde kündigte verstärkte Kontrollen an. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.
Grund für das Verbot sind die geringen Niederschläge der vergangenen Monate. Die Gewässer im Kreis führten so früh wie noch nie so wenig Wasser, teilte die Kreisverwaltung mit. Auch in den kommenden Wochen sei mit anhaltender Trockenheit zu rechnen. Einzelne Regenfälle könnten die Situation nach Einschätzung der Behörde nicht ausgleichen.
Zuletzt seien wiederholt unzulässige Wasserentnahmen festgestellt worden, vor allem zur Bewässerung privater Gärten. Die Behörde verwies auf die ökologischen Folgen: Bei geringen Wasserständen und hohen Temperaturen sinke der Sauerstoffgehalt schnell auf ein Maß, das zu Fischsterben führen könne. Auch Insekten und Pflanzen in und an den Gewässern seien auf ausreichende Wassermengen angewiesen.
Grundsätzlich bedarf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zur Gartenbewässerung nach Angaben der Kreisverwaltung einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Aufgrund der aktuellen Lage könne eine solche Erlaubnis derzeit nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Auch Einbauten in Gewässer ohne vorherige Gestattung seien unzulässig und müssten beseitigt werden.
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