Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuer von Offshore-Windparks beschert der schleswig-holsteinischen Gemeinde Oststeinbek (Kreis Stormarn) eine Steuernachzahlung in Millionenhöhe. Nach Angaben der Gemeinde geht es um knapp 100 Millionen Euro. Ein erheblicher Teil der Summe fließt allerdings über Umlagen an Bund, Land und den Kreis Stormarn weiter.
Auslöser ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 2024 (Az. IV R 5/22). Das Gericht entschied, dass die Gewerbesteuer für Offshore-Windparks grundsätzlich der Gemeinde zusteht, in der sich die Geschäftsleitung des Betreibers befindet. Eine landesrechtliche Regelung Niedersachsens, nach der das Land selbst die Steuer für Windparks im gemeindefreien Küstenmeer erhielt, erklärte der BFH für unvereinbar mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes.
Nach Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes steht die Gewerbesteuer den Gemeinden zu. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass Flächenländer sich diese Einnahmen nicht selbst zuweisen dürfen. Eine Ausnahme gilt lediglich für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, die zugleich Gemeinden sind.
Für Oststeinbek hat das Urteil erhebliche finanzielle Auswirkungen. Die Betreibergesellschaft eines Offshore-Windparks vor der ostfriesischen Insel Juist hatte über Jahre ihren Unternehmenssitz in der rund 9.000 Einwohner zählenden Gemeinde an der Hamburger Stadtgrenze. Dadurch steht Oststeinbek nun die Gewerbesteuer für den entsprechenden Zeitraum zu.
Nach Angaben der Gemeinde verbleiben jedoch nicht die gesamten Einnahmen im Ort. Von den knapp 100 Millionen Euro bleiben voraussichtlich rund 28 Millionen Euro dauerhaft im Gemeindehaushalt. Der überwiegende Teil wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land sowie über den kommunalen Finanzausgleich und die Kreisumlage weiterverteilt. Allein über die Kreisumlage fließen mehr als 20 Millionen Euro an den Kreis Stormarn.
Davon profitieren mittelbar auch die übrigen Städte und Gemeinden des Kreises. Die zusätzlichen Einnahmen stärken den Kreishaushalt und können unter anderem für Aufgaben in den Bereichen Schulen, soziale Leistungen, Infrastruktur und Verwaltung eingesetzt werden.
Nach Angaben von Bürgermeister Jürgen Hettwer soll die Nachzahlung vor allem dazu beitragen, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde langfristig zu sichern. Geplant sei unter anderem, notwendige Investitionen zu finanzieren und auf Steuererhöhungen möglichst verzichten zu können. Zusätzliche freiwillige Ausgaben stünden dagegen nicht im Vordergrund.
Bei der Steuernachzahlung handelt es sich um einen einmaligen Effekt. Die Betreibergesellschaft hat ihren Sitz Anfang 2026 von Oststeinbek nach Niedersachsen verlegt. Zudem wurde die Verteilung der Gewerbesteuer für Offshore-Windparks inzwischen neu geregelt. Künftig liegt die Hebeberechtigung für entsprechende Anlagen in Niedersachsen bei der Stadt Wilhelmshaven.
Damit endet für Oststeinbek ein außergewöhnlicher Steuerfall, der auf einer strategischen Unternehmensansiedlung und einer grundlegenden höchstrichterlichen Entscheidung zur Verteilung der Gewerbesteuer beruht.
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